Wir sind Träger der freien Jugendhilfe gemäß §75 SGB VIII |
Was sind Träger der Jugendhilfe?
- Frei Träger der Jugendhilfe sind zum Beispiel Jugendverbände, Wohlfahrtsverbände, Kirchen usw.
- Öffentliche Träger auf kommunaler Ebene sind zum Beispiel das Kreisjugendamt und das Jugendamt einer Stadt.
Rechtsgrundlagen
SGB VIII (Sozialgesetzbuch)
§1 Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe
- Jugendhilfe -individuelle und soziale Förderung
- Beratung und Unterstützung von Eltern und Erziehungsberechtigten
- Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gefahr
- für positive Lebensbedingungen sowie kinder- und familienfreundliche Umwelt sorgen
§75 Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe
- juristische Personen und Personenvereinigungen, die auf Gebiet der Jugendhilfe im Sinne §1 tätig sind
- gemeinnützig
- fachliche und personelle Voraussetzungen
- förderliche Arbeit den Zielen des Grundgesetzes entsprechend
- AGKJHG (Gesetz zur Ausführung des Kinder-und Jugendhilfegesetzes) §16
Warum sind wir Träger der freien Jugendhilfe?
- Voraussetzung für finanzielle Förderung von Projekten und Maßnahmen
- Vorschlagsrecht für Jugendhilfe-und Landesjugendhilfeausschüsse
- Beteiligungsrechte an Arbeitsgemeinschaften (§78 SGB VIII)
- Rechte auf Beteiligung und Zusammenarbeit
- §22 Anspruch auf Sonderurlaub